Zu meinen aktiven Zucht-Hündinnen gehören Elli (Xandy) und Flöckchen. Jede der Hündinnen bekommt nach dem Wurf mindestens eine Läufigkeit Pause. Da sie ungefähr alle 6 bis 9 Monate läufig werden, liegen zwischen den Würfen somit mindestens 1 bis 1,5 Jahre.

Die aus der Zucht ausgeschiedenen Hunde, wie z.B. meine Zandy, Anna, Chiwah, FeeBee, Honami, Montana, Nancy oder Ona bleiben natürlich auch weiterhin bis zu ihrem Lebensende in meinem Haus, da sie zu unserer Familie gehören. Es wäre für mich unvorstellbar, sie nach ihrem letzten Wurf an einen anderen Besitzer abzugeben.

Bei mir können Sie die Mütter aller Würfe kennen lernen. Vom A-Wurf bis zum aktuellen Wurf. Leider ist das in der Hundezucht nicht selbstverständlich.
Leider sind inzwischen meine allererste Hündin Zandy (Mutter vom A-Wurf und D-Wurf Kleinelo) am 01.08.2019 im Alter von 17,5 Jahren und ihre Tochter Anna am 26.09.2020 im Alter von 15,5 Jahren in meinen Armen für immer eingeschlafen. Aber es tröstet mich, dass ein Teil von ihnen in allen Mühlenbuschlern weiter lebt. Im Jahr 2022 ist dann auch die liebe Chiwah bei uns friedlich eingeschlafen.

Bei mir gibt es auch keine so genannte: "ZUCHTMIETE" bei der eine Hündin, die während des Jahres woanders lebt, nur für die Zeit des Wurfes und der Aufzucht der Welpen in die Zuchtstätte kommt. Eine Hündin braucht meiner Meinung nach ganz besonders während dieser sensiblen und wichtigen Lebensphase die Anwesenheit ihrer Bezugspersonen und die gewohnte Umgebung. Das wirkt sich auch auf die Entwicklung der Welpen aus. Deshalb achten Sie besser darauf, keinen Welpen aus einem Zuchtmiete Wurf zu kaufen!

Wenn Sie sich bei einem Züchter für einen Welpen interessieren, fragen Sie ruhig nach, ob die Hündin während des ganzen Jahres beim Züchter lebt oder nur für die Zeit der Aufzucht. Fragen Sie auch, wann die Hündin den letzten Wurf hatte. In manchen Zuchtverbänden ist ein neuer Wurf bereits erlaubt, wenn zwischen dem letzten Wurf der Hündin und dem neuen Belegen (Verpaarung) nur 6 Monate liegen! Lesen Sie hierfür ruhig mal die Zuchtordnung des von Ihnen in Betracht gezogenen Zuchtverbandes! Sie werden sich oft wundern!

Das ist in der Rheinländer Zucht zum Schutz der Hündin nicht erlaubt!

 

Meine Hunde sind zwischen 38 und 43 cm groß.

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